Entwurf der Muster-Holzbau-Richtlinie - Mitschnitt zur Informationsveranstaltung vom 20.11.2023 aus der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin
Am 20.11.2023 hat in der Landesvertretung BW in Berlin die Informationsveranstaltung zum Entwurf der Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) stattgefunden. Der Entwurf befindet sich seit dem 31.10.2023 in der Anhörung. Bis zum 12.12.2023 besteht die Gelegenheit zu fachlichen Stellungnahmen. Neu ist insbesondere die Möglichkeit für Holztafelbaukonstruktionen ohne das Erfordernis einer Bauartgenehmigung in der Gebäudeklasse 5, also bis zur Hochhausgrenze von 22 m. In BW ist dies bereits seit der Bekanntmachung der HolzBauRL BW mit Anlage A 2.2/BW2 in der VwV Technische Baubestimmungen Anfang 2023 möglich. Der Entwurf der MHolzBauRL wurde in der Länderarbeitsgruppe unter der Leitung von Baden-Württemberg erarbeitet.
Die wesentlichen Änderungen der Neufassung sind:
Der Nachweis des Feuerwiderstandsdauer der Bauteile ist unverändert außerhalb der Richtlinie erforderlich. Der Aufbau der Richtlinie orientiert sich an den technischen Eigenschaften der geregelten Bauteile.
Den aktuellen Entwurf, ein Erläuterungspapier und weitere Unterlagen zur Anhörung finden Sie auf der Webpräsenz der Bauministerkonferenz.
Die Auftaktveranstaltung zur Anhörung wurde aufgezeichnet und kann nun hier abgerufen werden. Die Veranstaltung beginnt ab Minute 4:30.
Für die Anzeige dieses Inhalts ist Ihre Zustimmung für das Cookie "Media" erforderlich
Diese Webseite nutzt Cookies für Funktions- und Statistikzwecke. Auf diese Weise können wir Ihre User-Experience verbessern. Da wir Ihre Privatsphäre schätzen, bitten wir Sie hiermit um Ihr Einverständnis. Sie können Ihre Einwilligung später jederzeit im Datenschutz ändern / widerrufen. Impressum | Datenschutz