21.07.2022

Landesbeirat Holz lobt Studierendenpreis Innovative Holzverwendung, Klima, Rezyklierbarkeit und Holzbau aus

Der Landesbeirat Holz Baden-Württemberg e.V. stiftet entsprechend seiner Satzungsziele einen Studierendenpreis und prämiert damit abgeschlossene Bachelor- und Masterarbeiten für herausragende Beiträge im Zusammenhang mit der Holzbau-Offensive Baden-Württembergs
- zur Innovation im Holz- und Holzhybridbau,
- zur Innovation in der Holzverwendung,
- zur regionalen Wertschöpfung aus Holz,
- für interdisziplinäre, digitale und strukturelle Prozessanregungen,
- zur Weiterentwicklung der holzbasierten Baukultur,
- und den Gedanken eines New European Bauhaus.
Die Holzbau-Offensive BW und die Clusterinitiative Forst und Holz des Landes begleiten die Auszeichnung.

Stiftungszweck
Das Potential und die Leistungen der Studierenden und ihrer Arbeiten an den Hochschulen des DACH – Raumes (Deutschland, Österreich, Schweiz) zur Verwendung von Holz im Sinne dieser Auslobung soll einer größeren Öffentlichkeit zugänglich und sichtbar werden. Insbesondere soll dadurch der öffentliche und wissenschaftliche Diskurs über Wege aus dem Klimawandel und der Transformation von Planungs- und Produktionsprozessen zu einer klimafreundlicheren Baukultur unter besonderer Berücksichtigung des Roh- und Werkstoffs Holz im Sinne einer Bau- und Denkwende angeregt werden.
Der Preis steht unter der Schirmherrschaft des Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Der Preis wird jährlich ausgelobt und vergeben.

Preise
Die Preise des Landesbeirates Holz BW sind jeweils wie folgt dotiert:
Bachelorarbeiten je 1.000 Euro
Masterarbeiten je 2.000 Euro

Die Preise werden als Einmalzahlung gewährt und im Rahmen des Fachkongresses Holzbau 2023 in Friedrichshafen / Bodensee überreicht.

Bewerbungen
können eingereicht werden von Studierenden, Professoren*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen der Hochschulen aller Fachrichtungen im DACH-Raum. Es besteht ausdrücklich Interesse an Querschnittsthemen und auf den ersten Blick fachfremd erscheinenden, möglicherweise interdisziplinären Betrachtungen und Herangehensweisen.

Bewerbungsunterlagen
Einzureichen sind folgende Unterlagen (als PDF-Datei):
- Abschlussarbeit, fertiggestellt und benotet 2021 oder 2022
- Zusammenfassung des Ergebnisses (zusätzlich zum Abstract der Abschlussarbeit; max. 2 DIN-A4-Seiten)
- Empfehlungsschreiben der Hochschule und Begutachtung der Arbeit durch den/die Erstbetreuende/n

Bewerbungsfrist
Formlose Anträge mit Anlagen sind online (als PDF-Datei) bis zum 30. November 2022 zu richten an holzbau@mlr.bwl.de. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an diese Mailadresse.

Auswahlverfahren
Die Einreichungen werden durch eine unabhängige Jury geprüft und bewertet, anschließend dem Landesbeirat zur Würdigung vorgeschlagen. Der Vorstand des Landesbeirates entscheidet über die Auswahl und Vergabe auf Basis der Ziele der Vereinssatzung. Bewertungskriterien sind
- die Innovation der Arbeit,
- die Tragweite der von ihr ausgehenden Impulse für die regionale Wertschöpfung, den Klimaschutz und die Gesellschaft.

Nutzung
Die eingereichten Arbeiten dürfen vom Landesbeirat Holz BW e.V. zum Zwecke der Veröffentlichung in jedweder Form vollumfänglich unter Namensnennung der Verfasserinnen und Verfasser genutzt werden. Hierfür stellen die Teilnehmenden die eingereichten Unterlagen und Bestandteile der Abschlussarbeit unentgeltlich und frei von Rechten Dritter räumlich und zeitlich unbegrenzt zur Verfügung. Alle sonstigen Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbleiben bei den Verfasserinnen und Verfassern.

Einverständniserklärung
Die Verfasserinnen und Verfasser einer Arbeit erklären sich durch ihre Teilnahme am Wettbewerb um den Innovationspreis Holz mit dem Inhalt der Auslobung und ihren Bestimmungen einverstanden. Sie versichern, das uneingeschränkte Urheberrecht im Sinne der wissenschaftlichen Regularien an den eingereichten Unterlagen zu haben.

Ausschluss des Rechtswegs
Das gesamte Verfahren wird unter Ausschluss des Rechtswegs durchgeführt. Die Jury ist unabhängig und tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihre Entscheidung ist nicht anfechtbar.