Holzbau als Bestandteil des kommunalen Klimaschutzes

Aufruf für kommunale Ideen zur Entwicklung innovativer Holzbau- und Hybridprojekte wie Quartiere, eigene Liegenschaften oder zur Kommunikation

 

 

Hinweis: Der Ideenaufruf wurde erfolgreich beendet. Die Kommunen starten vsl. ab Juni 2021 in die Weiterentwicklung und Konkretisierung der Ideen. Wir halten Sie über die Ergebnisse auf dem Laufenden.

 

 

Das Land Baden-Württemberg ruft seine Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) auf, innovative Projektideen zum Holzbau einzureichen. Im Rahmen der Holzbau-Offensive des Landes Baden-Württemberg werden Kommunen bei der Entwicklung von Mechanismen und Wegen, die zur Umsetzung von Holzbauprojekten führen, finanziell unterstützt. Für den Ideenaufruf und die zugehörigen Förderverfahren stehen insgesamt 6,5 Mio. Euro zur Verfügung. Beispielhafte kommunale Ideen für einen Antrag sind hier zu finden. Der Ideenaufruf erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR).

Unterstützung von kommunalen Ideen, Konzepten, Strategien, Ansätzen und Projekten

Um möglichst viele Kommunen anzusprechen, wurde ein zweistufiges Verfahren für die Bewerbung entwickelt. In der ersten Stufe muss durch die Kommunen lediglich eine Ideenskizze über unseren Online-Antrag eingereicht werden. Hier können max. 25 Kommunen eine finanzielle Unterstützung erhalten, um die Ideenskizzen weiter zu vertiefen und daraus ein Umsetzungskonzept zu entwickeln. In der zweiten Stufe werden die Umsetzungskonzepte aus der Stufe 1 begutachtet, von denen werden max. 15 bei der Umsetzung der Projektskizze finanziell unterstützt.  

Hinweis: Zur Förderung konkreter Bauvorhaben der Kommunen steht weiterhin unser Holz Innovativ Programm zur Verfügung.

Förderfähige Projektideen und Kategorien

Gesucht werden kommunale Mechanismen und Wege beim Planen, Konzipieren und Bauen mit Holz im Hochbau. Kommunen haben die Möglichkeit in unterschiedlichen Kategorien, d.h. von der Entwicklung eigener Liegenschaften über die Planung von Entwicklungsgebieten (z.B. Wohn- und Gewerbegebiete) bis hin zur Öffentlichkeitsarbeit, Projektideen zur Förderung einzureichen. Die einzureichenden Ideen sollen einen motivierenden, vorbildlichen, übertragbaren und anregenden Charakter für andere Kommunen aufweisen. Es können hierbei sowohl Einzelobjekte wie auch Quartiers- und Siedlungsansätze, Beratungs- und Qualifizierungsangebote (intern wie extern), Kommunikationsstrategien und Öffentlichkeitsarbeit im Fokus liegen. Aber auch andere Formate sind denkbar, die sich positiv auf eine vorbildliche Funktion beim Bauen mit Holz auswirken. So sind Projektideen zur Nutzung von Holz im Mehrgeschosswohnungsbau ebenso wie Ansätze zur Innenentwicklung von Kommunen im Interesse des Aufrufs. Der Aufruf richtet sich ebenso an Projekte, in denen Holz in Kombination mit anderen Baumaterialien verwendet wird (z.B. Hybridbauweise).

Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei in der Entwicklung innovativer Wege und Mechanismen. Die investive Umsetzung ist nachrangig. Zur Förderung innovativer Einzelbauvorhaben der Kommunen wird auf das attraktive Holz Innovativ Programm des MLR verwiesen. 

Bei diesem Ideenaufruf haben die Kommunen die Möglichkeit, ganz neue Ansätze zu entwickeln und einzureichen. Ebenfalls ist es möglich, Projektideen vorzulegen, die bereits in groben Zügen vorliegen und weiter ausgearbeitet werden. Dabei kann eine Kommune mehrere Projektideen einreichen; von denen jedoch maximal eine gefördert wird.

Im Rahmen des Ideenaufrufs können Projektideen in vier Kategorien eingereicht werden:

   a) Entwicklung und Konzeption des Baus und der Sanierung eigener Liegenschaften 

   b) Instrumente und Ansätze der Stadtplanung /-entwicklung

   c) Information, Beratung und Aufklärung Bauwilliger durch die Kommunen (Kommunikation)

   d) Sonstiges/Sonderweg 
 

Kategorie a) – Entwicklung und Konzeption des Baus und der Sanierung eigener Liegenschaften

Es können Projektideen zum Einsatz von Holz bei der Entwicklung und Umsetzung von kommunalen Gebäuden und Anlagen, die im direkten Verfügungsbereich der Kommunen stehen, eingereicht werden (z.B. kommunaler Wohnungsbau, Schulen, Kitas, Sportanlagen, Rathäuser, Verwaltungsgebäude und Feuerwehr). Hierbei ist die Erstellung wie auch die Erweiterung und Modernisierung kommunaler Liegenschaften im Sinne des Aufrufs.

Beispielhafte Ideen in Förderkategorie a):

  • Entwicklung und Umsetzung einer umweltverträglichen Beschaffung von Gebäuden mit Bezug auf den Holzbau (Neubau, Erweiterung, Sanierung)

  • Entwicklung und Durchführung von Wettbewerben und solchen Verfahren für eigene Liegenschaften mit entsprechenden Kriterien (z.B. Architektenwettbewerb) 

  • Besondere Strategien und Vorgehen zur nachhaltigen Entwicklung von eigenen Liegenschaften (z.B. integrierte Planungsprozesse)

Diese Auflistung ist lediglich eine Anregung für Handlungsfelder, in denen Ideen für diesen Aufruf entwickelt werden können. Weitere zur Kategorie a) passende Projektideen sind willkommen.
 

Kategorie b) – Ansätze und Instrumente der Stadtplanung / -entwicklung

Die kommunale Stadtplanung und -entwicklung besitzt vielfältige Instrumente bei der planerischen Entwicklung von Gebäuden, Quartieren oder Siedlungen, um das Bauen mit Holz zu stärken. Neben strategischen Elementen kommen im Rahmen von Planungsprozessen formelle und informelle Instrumente der Stadtplanung- und Entwicklung zum Einsatz, die eine positive Wirkung auf die Nutzung von Holz entwickeln können. In dieser Kategorie b) können Projektideen mit einem Bezug zu kommunalen Planungsprozessen eingereicht werden. Vor allem die Entwicklung von Mehrgeschosswohnungen und verdichteten urbanen Quartieren oder Siedlungen wie auch die Entwicklung von Gewerbegebieten im Holzbau sind im Interesse des Aufrufs. 

Beispielhafte Ideen in Förderkategorie b):

  • Nutzung der Vergabe von kommunalen Flächen an private Bauherren, Wohnungsbaugesellschaften und Baugruppen (z.B. Konzeptvergaben, Kaufverträge) 

  • Flächenbereitstellung für öffentliche und private Bauträger sowie Baugruppen

  • Prozesse oder Instrumente mit Fokus auf die Innenentwicklung

  • Besondere bzw. neue oder innovative Formen der Zusammenarbeit z.B. zwischen Stadtplanung mit der Fachplanung 

  • Entwicklung von Flächen und Gebäuden von privaten Bauherr*innen (z.B. Vorhaben und Erschließungsplanung oder vorhabenbezogene Bebauungspläne)

  • Einsatz von Wettbewerben (z.B. in Planungsprozessen: Nutzung von entsprechenden Kriterien bei der Ausschreibung)

  • Einsatz eines zielführenden Instrumentenmixes z.B. in der Stadtplanung

  • Entwicklung einer Förderung von Holzbauprojekten und weitere Anreize für Bauherr*innen 

  • Fortschrittliche ganzheitliche Ansätze für nachhaltiges Bauen, die neben dem Material und Energie auch z.B. Fläche und Dichte berücksichtigen

  • Aufnahme und Stärkung des Holzbaus in kommunalen Leitlinien und Strategien (z.B. Stadtentwicklungskonzepte/Pläne), inkl. Darlegung der Umsetzung oder Kombination anderer Instrumente

  • Weitere…

Diese Auflistung ist lediglich eine Anregung mit Beispielen, zu denen Ideen entwickelt und eingereicht werden können. Weitere zur Kategorie b) passende Projektideen sind willkommen.  
 

Kategorie c) – Information, Beratung und Aufklärung durch die Kommunen 

Die Kommunen haben die Möglichkeit durch Information, Beratung und auch Aufklärung den Holzbau insgesamt zu fördern. Eine Kultur des nachhaltigen Bauens kann hierdurch entstehen. In dieser Kategorie können Projektideen mit Blick auf die Kommune selbst (z.B. Verwaltung) wie auch auf Dritte außerhalb der Kommune (z.B. Bauherr*innen) gelegt werden. 

Beispielhafte Ideen in Förderkategorie c):

  • Entwicklung und Umsetzung von Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Kampagnen und Pressearbeit)

  • Entwicklung und Umsetzung von Beratungsangeboten (z.B. für private Haushalte, Unternehmen etc.)

  • Sensibilisierung und Fortbildung innerhalb der eigenen Kommune/Verwaltung (z.B. Stadtplanung, Beschaffungsstelle, kommunale Unternehmen)

  • Wege des interkommunalen Austausches zum Holzbau 

  • Informationsbereitstellung zu Gebäuden mit Vorbildfunktion 

  • Aufklärung der Politik und des Rates 

  • Entwicklung von Formen und Strategien etwa zu innovativen Beteiligungsansätzen

  • Weitere…

Diese Auflistung ist lediglich eine Anregung für kommunale Betätigungsfelder in denen Ideen für diesen Aufruf entwickelt werden können. Weitere zur Kategorie c) passende Projektideen sind willkommen.  
 

Kategorie d) – Sonstiges / Sonderweg 

Die Kommunen haben mit dieser Kategorie die Möglichkeit, sonstige Projektideen zur Förderung des Holzbaus einzureichen, die nicht den obigen Kategorien zuzuordnen sind. 

Beispielhafte Ideen in Förderkategorie d)

  • Aufnahme des Holzbaus und geeigneter Maßnahmen zur Operationalisierung des Holzbaus in kommunale Klimaschutzkonzepte

  • Nutzung von Holz aus eigener Forstwirtschaft

  • Besondere Akteurskonstellationen 

  • Konzepte zum sommerlichen Wärmeschutz

  • Weitere…

Hintergrund des Ideenaufrufs

Immer mehr Kommunen begegnen den wachsenden Herausforderungen des Klimawandels und der Ressourcenverknappung mit der Entwicklung nachhaltiger Gebäude oder ganzer Quartiere und Siedlungen. Mit Blick auf die Herausforderungen stehen die Baumaterialien und die damit verbundene „Graue Energie“ immer stärker im Fokus des Planens und Bauens. In diesem Zusammenhang gewinnt der nachwachsende Rohstoff Holz aufgrund der sehr guten Ökobilanz als Baumaterial an Bedeutung. Holz ermöglicht es, das während des Baumwachstums gebundene CO2 langfristig in der Gebäudekonstruktion zu speichern. So kann neben dem Waldspeicher ein weiterer effektiver CO2-Speicher entstehen. Die Nutzung von Holz stärkt im Sinne der Bioökonomie die regionale Wertschöpfung. Aufgrund des leichten Gewichts und der hohen Vorfertigung ist Holz zudem gut geeignet, um die flächensparende Innenentwicklung von Städten und Gemeinden etwa durch Aufstockungen oder Lückenschließungen voranzubringen. In Holzbauweise kann somit rasch nutzbarer und bezahlbarer Wohnraum entstehen.

Die Holzbauquote liegt in Baden-Württemberg im Vergleich zu anderen Ländern mit 24,2 % im Nichtwohnbau und mit 31,9 % im Wohnbau (2019) bereits über dem deutschen Durchschnitt. Das Land will im Rahmen der Holzbau-Offensive weitere bislang ungenutzte Potentiale beim Bauen mit Holz wie zum Beispiel die Errichtung von Mehrfamilienhäusern im Geschosswohnungsbau, kommunalen Liegenschaften (z.B. Verwaltungsgebäude, Kitas, Sportanlagen, Schulen, Feuerwehr, etc.) und die Entwicklung von nachhaltigen Büro- und Gewerbestandorten fördern. 

Mit der Holzbau-Offensive treibt die Landesregierung seit 2018 das klimafreundliche Bauen mit Holz- und Hybridbauweisen voran. In 13 Innovationspaketen werden zielgerichtet Impulse zur weiteren Entwicklung gesetzt. Ziel der Holzbau-Offensive ist es, das Land als Vorreiter für eine nachhaltige Baukultur zu etablieren.

Ziele des Ideenaufrufs

Das Land möchte Kommunen dabei unterstützen, Mechanismen und Wege zur Schaffung von Holzbau- und Hybridprojekten zu entwickeln. Hierzu werden kommunale Ideen wie Konzepte, Strategien, Planungsansätze und Projekte gefördert. Die Kommunen sollen in ihrer Rolle als Impulsgeber und Vorbild bei der Verwendung von Holz als Baumaterial unterstützt werden. Mit dem Aufruf soll der kommunale Klima- und Ressourcenschutz gestärkt werden. 

Zielgruppe/ Teilnahmeberechtigung

Am Ideenaufruf teilnehmen können Städte, Gemeinden und Landkreise (Kommunen) aus Baden-Württemberg. 

Die im Rahmen dieses Ideenaufrufs geförderten Vorhaben müssen im nicht-wirtschaftlichen Bereich der Kommunen durchgeführt werden. Übt eine Kommune auch wirtschaftliche Tätigkeiten aus, muss sie über deren Finanzierung, Kosten und Erlöse getrennt Buch führen, um die Verwendung, der im Rahmen dieses Ideenaufrufs gewährten Zuwendung, im nicht-wirtschaftlichen Bereich nachweisen zu können. 

Eine Zusammenarbeit und Kooperation mit Dienstleistern ist im Wege der Auftragsvergabe möglich. Dies können z.B. kommunale Unternehmen, kommunale Planungs- und Verwaltungsverbände, Planungsbüros, Beratungsunternehmen, Hochschulen und wissenschaftliche Institute, etc. sein.

Bewerbungs- und Förderverfahren

Das Land gewährt Fördermittel im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen, der §§ 23 und 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) und der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) sowie der Verwaltungsvorschriften (VV-LHO) hierzu. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. 

Anträge, die den formalen und inhaltlichen Vorgaben nicht entsprechen, werden ohne weitere Prüfung abgelehnt. Verspätet eingehende Anträge können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
 

Stufe 1 - Ideenskizze

In der ersten Verfahrensstufe ist ein fachlich beurteilbares Erstkonzept in Form einer Ideenskizze einzureichen. Hinweise zur Förderfähigkeit der Projektideen finden Sie beim Reiter „Förderfähige Projektideen und Kategorien“. Dabei kann in der ersten Stufe die detaillierte Ausarbeitung der Projektidee im Zuge einer Festbetragsfinanzierung mit bis zu 80 Prozent der mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Personal- und Sachausgaben bzw. max. 20.000 Euro gefördert werden.

Die Ideenskizze ist als Online-Antrag bis spätestens zum 12. Februar 2021 elektronisch einzureichen. Der Antrag muss zudem in ausgedruckter und unterschiebener Form bis spätestens zum 22. Februar 2021 an das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) gesendet werden. Die Anträge sind durch das vertretungsberechtigte Organ zu unterzeichnen. Die Einreichung ist ab dem 09. November 2020 auf der Webseite www.holzbauoffensivebw.de möglich.

Die eingegangenen Ideenskizzen werden von einer Expertengruppe begutachtet und besprochen. Entsprechend der unten aufgeführten Kriterien werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis zur Förderung in der Stufe 1 wird den Kommunen voraussichtlich Anfang März 2021 schriftlich mitgeteilt.

Der Durchführungs- und Bewilligungszeitraum für die Stufe 1 ist einheitlich für alle Kommunen von April bis Juli 2021 vorgesehen und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Zum Ende des Bewilligungszeitraums ist das mithilfe der Förderung entwickelte Umsetzungskonzept für die Stufe 2 durch die Kommune einzureichen.
 

Stufe 2 - Umsetzungskonzept

In der zweiten Verfahrensstufe werden die ausgewählten Kommunen der positiv bewerteten Ideenskizzen aufgefordert ein detailliertes und weiter ausgearbeitetes Umsetzungskonzept einzureichen. Dies wird im zweiten Quartal 2021 sein. Auch hier werden die Umsetzungskonzepte von der Expertengruppe begutachtet und bewertet. Im Ergebnis wird die Umsetzung von max. 15 ausgewählten Konzepten finanziell gefördert.

Es wird mit einer Projektlaufzeit von max. 2 Jahren geplant. Die genauen Vorgaben und Förderbedingungen für die Einreichung der ausgearbeiteten Konzepte werden im Frühjahr 2021 bekannt gegeben. 

Die Höhe des Förderbetrages orientiert sich am Umsetzungskonzept und kann bis zu 400.000 Euro betragen. Förderfähig sind maximal 80 Prozent der mit dem Projekt in Zusammenhang stehenden Personal- und Sachausgaben. 

Nur bei Projekten von herausragender Bedeutung ist eine Förderung der investiven Ausgaben im geringen Umfang möglich. 
Eine Kombination mit anderen Bundes- oder Landesförderungen ist ausgeschlossen.
 

Bewertungsverfahren

Für die Begutachtung und Bewertung der Bewerbungsanträge wurde eine interdisziplinäre Expertengruppe zusammengestellt. Die Fachleute für Planung, Architektur und Stadtentwicklung sowie weitere unabhängige Expert*innen bringen umfangreiches Know-How für die Begutachtung der Bewerbungseingänge mit. Die Gruppe setzt sich aus Vertreter*innen der kommunalen Spitzenverbände im Land Baden-Württemberg, der Architektenkammer, Planungsbüros, der Wissenschaft und der kommunalen Praxis sowie weiterer Expert*innen zusammen.

Die zugrundliegenden Kriterien für die Begutachtung der Projektideen spiegeln sich im Online-Antrag wider (Ziele und Schwerpunkte der Projektideen). Die Projektideen sollen kreativ sein, wobei folgende Aspekte begutachtet werden:

  • Berücksichtigung des Holzbaus

  • Innovationsgehalt

  • Übertragbarkeit

Geförderte Kommunen erhalten zudem die Möglichkeit zur Teilnahme am Erfahrungsaustausch mit der Expertengruppe in der Landeshauptstadt Stuttgart oder ggf. digital.

In Kooperation: